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Allgemeine Geschätftsbedingungen
Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich 

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des jeweiligen Hotels „Hafenresidenz“ (nachfolgend „Hotel“ genannt).

    Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

    Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 

    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebots durch den Kunden zustande. Die Zimmerbuchung soll in Textform bestätigt werden.

    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

    Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB.

    Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig spätestens in drei Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in zehn Jahren ab Pflichtverletzung.

    Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung 

Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Zimmer und weitere Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.

Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind kommunale Abgaben, die vom Gast selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe).

Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Zusätzlich kann eine Mahngebühr von 5,00 EUR pro Mahnschreiben erhoben werden.

Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen  des Hotels (No Show) 

    Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel ausdrücklich zustimmt.

    Besteht kein Rücktrittsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme.

V. Rücktritt des Hotels 

Das Hotel ist zum Rücktritt berechtigt, wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden, bei höherer Gewalt, bei falschen Angaben bei der Buchung oder bei Gefährdung des Geschäftsbetriebs.

VI. Zimmerbereitstellung und -rückgabe 

    Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.


    Check-in: ab 15:00 Uhr

    Check-out: spätestens 11:00 Uhr


    Bei verspäteter Räumung kann das Hotel berechnen:

        bis 18:00 Uhr: 50 % des Tagespreises

        ab 18:00 Uhr: 100 % des Tagespreises

VII. Sorgfaltspflicht des Kunden / Umgang mit Inventar

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Hotelzimmer sowie sämtliche darin befindlichen Einrichtungsgegenstände, Möbel, technischen Geräte und sonstigen zum Inventar gehörenden Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte schuldhaft verursacht werden.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Inventargegenständen ist das Hotel berechtigt, Schadensersatz in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.

VIII. Haftung des Hotels 

    Das Hotel haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß §§ 701 ff. BGB.

IX. Schlussbestimmungen 

    Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

    Es gilt deutsches Recht.


    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


    Stand: Januar 2026