Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig spätestens in drei Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in zehn Jahren ab Pflichtverletzung.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Zimmer und weitere Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind kommunale Abgaben, die vom Gast selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe).
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Zusätzlich kann eine Mahngebühr von 5,00 EUR pro Mahnschreiben erhoben werden.
Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Besteht kein Rücktrittsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme.
Das Hotel ist zum Rücktritt berechtigt, wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden, bei höherer Gewalt, bei falschen Angaben bei der Buchung oder bei Gefährdung des Geschäftsbetriebs.
Check-in: ab 15:00 Uhr
Check-out: spätestens 11:00 Uhr
Bei verspäteter Räumung kann das Hotel berechnen:
• bis 18:00 Uhr: 50 % des Tagespreises
• ab 18:00 Uhr: 100 % des Tagespreises
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Hotelzimmer sowie sämtliche darin befindlichen Einrichtungsgegenstände, Möbel, technischen Geräte und sonstigen zum Inventar gehörenden Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte schuldhaft verursacht werden.
Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Inventargegenständen ist das Hotel berechtigt, Schadensersatz in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß §§ 701 ff. BGB.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026