Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Zimmer und weitere Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind kommunale Abgaben, die vom Gast selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe).
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Zusätzlich kann eine Mahngebühr von 5,00 EUR pro Mahnschreiben erhoben werden.
Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Das Hotel ist zum Rücktritt berechtigt, wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden, bei höherer Gewalt, bei falschen Angaben bei der Buchung oder bei Gefährdung des Geschäftsbetriebs.
• bis 18:00 Uhr: 50 % des Tagespreises
• ab 18:00 Uhr: 100 % des Tagespreises
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Hotelzimmer sowie sämtliche darin befindlichen Einrichtungsgegenstände, Möbel, technischen Geräte und sonstigen zum Inventar gehörenden Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte schuldhaft verursacht werden.
Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Inventargegenständen ist das Hotel berechtigt, Schadensersatz in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.
Sämtliche Zimmer, Suiten sowie alle öffentlichen Innenbereiche des Hotels sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Verdampfern sowie vergleichbaren Produkten ist dort untersagt.
Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot ist das Hotel berechtigt, eine pauschale Service- und Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
Das Entfernen, Abdecken, Abschrauben, Beschädigen oder sonstiges Manipulieren von Rauchmeldern, Brandmeldeeinrichtungen oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen ist strengstens untersagt.
Der Gast haftet für sämtliche Schäden, Kosten und Folgekosten, die durch eine Manipulation oder Beeinträchtigung von Rauchmeldern oder Sicherheitseinrichtungen entstehen, insbesondere für Kosten von Feuerwehreinsätzen, Sicherheitsdiensten, technischen Überprüfungen, Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Betriebsunterbrechungen, soweit diese vom Gast oder von ihm zu vertretenden Personen verursacht wurden.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026